ANFAHRSCHÄDEN AN STAHLBRÜCKEN
Gelegentlich passiert es, dass Ladung oder Fahrzeug zu hoch sind und mit einer Brücke kollidieren. Bei Unterführungen mit geringer Durchfahrtshöhe kommen oft Stahltragwerke wegen ihrer niedrigen Bauweise zum Einsatz.
Nach dem Kraftfahrgesetz dürfen Kraftfahrzeuge und Anhänger eine Höhe von 4 Meter nicht überschreiten. Durchfahrten mit geringerer Höhe sind mit entsprechendem Fahrverbot und Warnmarkierungen gekennzeichnet. Wenn dies übersehen wird, und etwa die Ladung zu hoch ist, kann es zur Kollision mit weitreichenden Konsequenzen kommen.
Stahl zeigt dann seine besonderen Eigenschaften, indem sich die Stelle des Anpralls verformt, bevor ein Teil versagt. Solche Anfahrschäden beeinträchtigen jedoch Sicherheit und Nutzungsdauer eines Tragwerkes und müssen daher instand gesetzt werden, was beim Baustoff Stahl gut machbar ist.
Verformung statt Versagen
„Stahlkonstruktionen können wegen der besonderen Eigenschaften des Werkstoffes repariert, verstärkt und ertüchtigt werden".
Ausbesserungen im Schadensfall
Schadhafte Stellen können herausgeschnitten und durch neue Teile ersetzt werden, sei es durch Schweißen oder Schrauben. Auch können deformierte Teile durch Flammrichten ausgerichtet werden und so ihre Funktion wieder übernehmen.
Zum Schutz des Brückentragwerkes haben sich bei Stellen mit häufigen derartigen Unfällen Konstruktionen mit einem vorgelagerten und vom Brückentragwerk unabhängigen, massiven Querträger oder Portal bewährt. Diese nehmen die Kräfte des Anpralles auf und verhindern Schäden am Tragwerk selbst, um aufwändige Gleis- und Streckensperren zu vermeiden.
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